Beitragsordnung

Beitragsordnung gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung in der Fassung vom 25.01.2025
1. Diese Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Mahn- und sonstige Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Mitgliedsbeiträge gelten ab dem Geschäftsjahr 2025.
3. Höhe des Mitgliedsbeitrags
Die Mitglieder sind nach § 7 der Vereinssatzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
3.1 Jahresbeitrag
Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 31.03. eines Geschäftsjahres, ist der volle Jahresbeitrag zu leisten. Dieser beträgt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 60,00 €.
3.2 Anteilige Jahresbeiträge im ersten Jahr der Mitgliedschaft
Mitglieder, die nach dem 31.03. beitreten, zahlen im ersten Jahr der Mitgliedschaft einen anteiligen Jahresbeitrag in Höhe von drei Vierteln des in 3.1 festgelegten Jahresbeitrags.
Mitglieder, die nach dem 30.06. beitreten, zahlen im ersten Jahr der Mitgliedschaft einen anteiligen Jahresbeitrag in Höhe der Hälfte des in 3.1 festgelegten Jahresbeitrags.
Mitglieder, die nach dem 30.09. beitreten, zahlen im ersten Jahr der Mitgliedschaft einen anteiligen Jahresbeitrag in Höhe von einem Viertel des in 3.1 festgelegten Jahresbeitrags.
4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind der Leiterin/dem Leiter Finanzen zeitnah mitzuteilen.
5. Im Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge der Mitgliedschaft im Sportbund Rheinhessen e. V., die Beiträge der Mitgliedschaft im Fachverband Leichtathletik-Verband Rheinhessen-Rheinland e.V. und die Beiträge für die Sportunfallversicherung enthalten.
6. Fälligkeit und Einzug der Mitgliedsbeiträge
6.1 Der Mitgliedsbeitrag ist pro Jahr fällig. Die Fälligkeit beginnt immer im Monat des Beginns der Mitgliedschaft.
6.2 Die Mitgliedsbeiträge werden durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen.
6.3 Der Verein behält sich vor, die Zahlung des Mitgliedsbeitrags per Überweisung oder, auf Wunsch des Mitglieds, anderen Zahlungswegen einzufordern.
6.4 Empfangsberechtigt bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags in bar ist ausschließlich die Leiterin/der Leiter Finanzen.
6.5 Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
Kontoinhaber: LaufLeben Running Crew e.V.
Bank: Deutsche Skatbank
IBAN: DE31 8306 5408 0004 2192 79
BIC: GENODEF1SLR
7. In sozialen Härtefällen kann der Vorstand die Beitragspflicht auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.
8. Die Mahngebühren können auf Antrag des zahlungspflichtigen Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.
9. Änderungen der Beitragsordnung
9.1 Änderungen, die die Höhe des Beitrags (Nr. 3 der Beitragsordnung) betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
9.2 Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
10. Gültigkeit dieser Beitragsordnung
Vorstehende Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 25.01.2025 beschlossen. Sie tritt ab dem Geschäftsjahr 2025 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung verliert jede frühere Fassung der Beitragsordnung ihre Wirkung.