Beitrags- und Gebührenordnung

(gemäß § 7 Abs. 4 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlungbeschlossen. Mahn- und sonstige Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten ab 1.Januar 2021 in Kraft.
3. 1 Jahresbeiträge:
Mitgliedsform und Beitragshöhe
Kinder, Jugendliche und Erwachsene 60,00€
Familienbeitrag mit Kindern 1. oder 2. Grades 90,00€

3. 2 Anteilige Jahresbeiträge im ersten Jahr der Mitgliedschaft
Mitglieder, die nach dem 31. März beitreten, zahlen einen anteiligen Jahresbeitrag in Höhe von 3/4 der in 3.1festgelegten Jahresbeiträge.

Mitglieder, die nach dem 30. Juni beitreten, zahlen einen anteiligen Jahresbeitrag in Höhe von 1/2 der in 3.1festgelegten Jahresbeiträge.

Mitglieder, die nach dem 30. September beitreten, zahlen einen anteiligen Jahresbeitrag in Höhe von 1/4 derin 3.1 festgelegten Jahresbeiträge.

4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5. Im Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge der Mitgliedschaft im Sportbund Rheinhessen e. V., die Beiträge derMitgliedschaft im Fachverband Stadtsportverband Mainz e.V. und für die Sportunfallversicherung enthalten.

6. Fälligkeit und Einzug der Mitgliedsbeiträge

6.1 Der Mitgliedsbeitrag ist pro Jahr fällig. Die Fälligkeit beginnt immer im Monat des Beginns der Mitgliedschaft.

6.2 Die Mitgliedsbeiträge werden durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum Anfang des Quartals eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen.

6.3 Der Verein behält sich vor, die Zahlung des Mitgliedsbeitrags per Überweisung oder, auf Wunsch des Mitglieds, anderen Zahlungswegen einzufordern.
Empfangsberechtigt bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags in bar, ist ausschließlich der Vorstand für Finanzen.

6.4 Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Vereindadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten, zzgl. einer pauschalierten Aufwands- und Bearbeitungsgebühr von 5,00€ je Vorgang. Das betrifft auch die Rückgabe von Lastschriften ohne Angabe von Gründen.

Beitragskonto:

Bank: Deutsche Skatbank
SWIFT-BIC: GENODEF1SLR
IBAN: DE31 8306 5408 0004 2192 79

7. Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 6 der Satzung möglich.

8. In sozialen Härtefällen kann der Vorstand die Beitragspflicht auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.

9. Die Mahngebühren können auf Antrag des zahlungspflichtigen Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.

10. Änderungen der Beitragsordnung

10.1 Änderungen, die die Höhe des Beitrags (Nr. 3 der Beitragsordnung) betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

10.2 Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung der EU und dem
Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

12. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.11.2020 laut Nr. 2 dieser Beitragsordnung am 01.01.2021 in Kraft.